Liebe Klienten/innen,
ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Februar!
Folgende Themen haben wir im neuen Newsletter für Sie vorbereitet:
• Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.02.2023
• Anwaltskosten in Scheidungsverfahren keine außergewöhnlichen Belastungen
• Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
• Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023
• Kosten Lifteinbau als außergewöhnliche Belastung
• Meldung der spendenbegünstigten Organisationen
• Regelbedarfsätze für Unterhaltszahlungen 2023
• Vorübergehende Verlängerung der Offenlegungen Jahresabschluss
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit besten Grüßen
Christine Klutich, LL.M.
Steuerberaterin
Hauptstraße 63
2340 Mödling
Telefon: +43 660 307 02 83
Homepage: www.kn-partner.at
E-Mail: christine.klutich@kn-partner.at